07.01.2022

Ärzte erhalten Corona-Hygienepauschale

Die Omikron-Variante des Coronavirus ist deutlich ansteckender als vorherige. Für Arztpraxen stellt die Pandemie deshalb weiterhin erhöhte Anforderungen an Hygiene und Patientensicherheit. Um die zusätzlichen Aufwände aufzufangen, zahlt auch die LKH als private Krankenversicherung eine Corona-Hygienepauschale. Bis zum 31. März 2022 wird die Extravergütung für ambulante Behandlungen erstattet.

Hygienepauschale für ambulante Behandlung

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat zur Abrechnung mit den Bundeskammern der Ärzte-, Zahnärzte- und Psychotherapeuten eine gemeinsame Empfehlung vereinbart. Demnach können im Rahmen einer ambulanten Behandlung bei jedem persönlichen Arzt-Patien­ten-Kontakt zusätzlich 4,02 Euro abgerechnet werden. Die Summe ergibt sich als sogenannte Analoggebühr, indem aus der ärztlichen Gebührenordnung GOÄ die Ziffer 383 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden kann. Die gleiche Ziffer gilt für Zahnärzte. Auch für Heilmittelerbrin­ger wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden wird die verein­barte pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behand­lung bis zum 31. März 2022 verlängert.

Zu Beginn der Pandemie wurde eine deut­lich höhere Pauschale gezahlt, um die Erstausstattung der Praxen mit umfangreichen Hygiene- und Schutzsystemen zu unterstützen. Diese Ausstattung ist nun vorhanden, sodass die neue Hygiene­pauschale für laufende Kosten dient, die durch erhöhte Preise für Schutzmasken und Handschuhe entstehen.

Sicherheit für das Gesundsein

Die private Krankenversicherung übernimmt mit der Hygienepauschale Verantwor­tung für die Sicherheit der Patienten in Zeiten der Pandemie. Die Versicherten sollen sich ohne Angst vor Infektionen in die Arztpraxen begeben können. Besonders für Patient*innen mit akuten Beschwerden oder chronischen Erkrankungen ist dies wichtig: Sie sollten ihre Arzt­besuche nicht aufschieben, sonst könnten sich ihre gesundheitlichen Risiken erhöhen. Auch wichtige Vorsorgeuntersu­chungen sollten nicht aufgeschoben werden. Zu spät entdeckte Krankheiten sind schwerer zu bewältigen und können zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen.

Kontakt
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